AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eventwide Leipzig
Gültig ab 01.05.2016
* Zustandekommen eines Vertrages
Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und Umfang des Mietgeschäftes wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters geregelt. Abweichende oder ergänzende Absprachen erfordern die Schriftform und müssen vom Vermieter bestätigt werden. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich.
* Mietpreise (alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Es gelten jeweils die Mietpreise der jüngsten Preisliste. Die Mietpreise sind exkl. MwSt. und gelten für einen Benutzungstag. Für den zweiten Benutzungstag und weitere Benutzungstage gelten Mietfaktoren, mindestens jedoch 25% der Grundmiete. Lieferung und Aufbau wird nach Aufwand kalkuliert.
* Mietzeitraum
Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Sollte eine Verlängerung der Mietzeit gewünscht sein, ist die Prüfung seitens des Vermieters erforderlich und muss vorab schriftlich durch diesen bestätigt werden. Sollte dem Vermieter ein finanzieller Schaden durch verspätete Rückgabe entstehen, wird dieser dem Mieter belastet.
* Kaution
Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution in Höhe von 25% des Neuanschaffungswertes der gemieteten Artikel zu berechnen. Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme schnellstmöglich an den Mieter zurückgezahlt.
* Bezahlung
Der Gesamtmietbetrag ist mit Übernahme der Mietwaren sofort fällig. Eine Abweichung dieser Regelung kann im Vorfeld und in Ausnahmen vom Vermieter gewährt werden und gilt nur bei entsprechender schriftlicher Auftragsbestätigung.
* Haftung und Versicherung
Während des Mietzeitraumes haftet der Mieter für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren. Der Mieter ist bei Verlust oder Beschädigung verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden (Diebstahl, Einbruch, Brand, Vandalismus, Wasser, Hagel, Unwetter, Terrorismus oder dergleichen). Wenn der Artikel im Schadensfall durch den Vermieter repariert werden kann und die Kosten nicht höher als eine Neuanschaffung des Artikels sind, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert des Artikels in Rechnung gestellt. Eine Anrechnung des Mietpreises erfolgt dabei nicht. Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren, gegenüber Eventwide Leipzig geltend machen. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjektes entstehen, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind. Diese Regelung tritt außer Kraft, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht wurde. In diesem Fall bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Betriebsschäden, Personenschäden, Verletzungsschäden und/oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Sollte der Transport durch uns vereinbart sein, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass der Zugangsweg für LKW mit 40 Tonnen geeignet ist. Etwaige Schäden an Gebäuden oder dem Gelände gehen zu Lasten des Mieters. Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Es ist deshalb ratsam, das Mietobjekt für die Dauer der Anmietung zu versichern.
* Informationspflichten des Mieters
Sollte das Mietobjekt bei Anlieferung nicht vollständig sein, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich (maximal 2 Stunden nach Warenübergabe) zu informieren. Gleiches gilt, wenn festgestellt wird, dass das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.
* Handling des Mietmaterials
Der Mieter muss bei Selbstabholung die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Der Mieter muss außerdem für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Es sind nur Transporte in geschlossenen Fahrzeugen zulässig. Transport von Mietwaren auf Pritschenwagen oder ähnlichem sind nicht zulässig. Wenn nichts anderes vereinbart wurde werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht. Sollte einen Lieferung durch den Vermieter beauftragt sein, kann der Vermieter nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt verantwortlich gemacht werden. Das Mietobjekt wird durch den Vermieter bis hinter die erste ebenerdige Tür verbracht. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 1,80 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 Meter. Der An- und Abtransport mit einem 40-Tonnen-LKW muss gewährleistet sein. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt sind, auch wenn beispielsweise die Zufahrt zu schmal oder durch parkende Fahrzeuge blockiert ist, das Mietobjekt noch nicht ordentlich sortiert und abholbereit vorbereitet ist, hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Mehrkosten (Personal oder entgangener Mietumsatz, durch zu späte Rückgabe) in Rechnung zu stellen. Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ab vormittags 08.00 Uhr sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten ebenerdigen Tür bereitstehen. Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material, Geschirr, Besteck, Tücher oder andere kleine Materialien enthält, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die definitive und verbindliche Zählung und Kontrolle erst im Lager des Vermieters stattfinden kann. Der Vermieter garantiert, dass zwischen Abholung und Zählung keine Verlust und keine Beschädigung entsteht.
* Reinigung
Das Mietmaterial ist sorgfältig durch den Mieter zu behandeln. Sämtliche Kleinteile wie Geschirr, Besteck, Gläser und ähnlich es werden nach Rückgabe durch den Vermieter gereinigt. Eine Rückgabe muss ohne Essensreste und sortiert erfolgen, damit die Mietwaren sofort maschinell gereinigt werden können. Bei extremer Verschmutzung hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textile Mietwaren wie Hussen und Tischdecken müssen dem Vermieter trocken zurückgegeben werden. Schnitte, Brandlöcher, Stockflecken, Weinflecken und extreme Verschmutzung bei Hussen und Tischdecken gelten als Bruch. Sollten die Mietwaren trotz chemischer Reinigung nicht mehr sauber werden, wird der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
* Verpflichtungen des Mieters
Sollten speziell benötigte Vorrichtungen wie Zu- und Abwasser, Strom, Bühnen, etc. für den Einsatz des Mietobjektes benötigt sein, muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass diese Installationen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die Anforderungen von Eventwide Leipzig genau befolgen. Behördliche Genehmigungen obliegen dem Mieter. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden, jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder Folge höherer Gewalt sind. Eine angemessene Bewachung ist durch den Mieter zu gewährleisten. Ebenso empfehlen wir den Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Störungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Eine Nichtnutzbarkeit wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
* Verfügbarkeit, Stornierungen und Änderungen
Sollte die rechtzeitige und termingerechte Erfüllung der Leistung durch Folgen höherer Gewalt (wozu in jedem Falle folgende Faktoren zählen: Unwetter, Starkregen, Schneefall und Eisglätte, Brand, Explosion, Stau, Blockaden, behördliche Maßnahmen, Krankheit von schwer zu ersetzenden Mitarbeitern, Ausfall von Zulieferern) beeinträchtigt sein, kann dies dem Vermieter nicht angelastet werden. Ist die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist die Auflösung des Mietvertrages durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjektes erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Sollte beim Erhalt eine Beschädigung größer der normalen Abnutzung von Mietmaterialien festgestellt werden, hat der Mieter Anspruch auf Ersatzmaterial. Wenn der Mieter die Mietobjekte einem Dritten zur Benutzung überlässt, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, all seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen. Werden gebuchte Artikel bis 7 Tage vor Mietbeginn durch den Auftraggeber storniert, so werden 50% des Auftragswertes fällig. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 80% der vereinbarten Auftragssumme fällig. Mengenänderungen können bis maximal 48 Stunden vor Auftragsbeginn vorgenommen werden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. EVENTWIDE LEIPZIG behält sich in diesem Zusammenhang vor, entstanden Mietausfall oder Logistischen Mehraufwand separat zu berechnen.
* Urheberrecht, Abbildungen und Fotos
Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos und Videos zu machen. Die in Katalogen, auf der Website und in Marketingmaterialien des Vermieters verwendeten Abbildungen und Fotos können von der Wirklichkeit abweichen. Insbesondere textile Mietwaren können Farbunterschiede aufweisen, da diese aus Naturmaterialien hergestellt sind.